
Planen Sie bereits zu Lebzeiten Ihre dereinstige Bestattung.
Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit uns getroffen werden. Der Wunsch des betroffenen Menschen, für seine Bestattung selbst zu
sorgen und diese vorab zu regeln, ist vorrangig gegenüber den
Totenfürsorgepflichten und -rechten der nächsten Familienangehörigen,
die in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt sind.
Auch ist es möglich, in einem Testament den Erben Anweisungen zur
Bestattung zu geben. Dies ist aber weniger sinnvoll, weil das Testament
meist erst eröffnet wird, wenn die Bestattung bereits stattgefunden hat
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